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SUMMARY:15. Konferenz vom 13. November 2010 am Sportgymnasium Leipzig
DESCRIPTION:Wahl der Fachgruppenleitung\n\nDie Leitung der Fachgruppe war s
 eit 2007 im Amt, es war also an der Zeit eine Neuwahl anzusetzen. Um die Ar
 beit effektiver zu gestalten wurden nur noch zwei feste Leitungsmitglieder 
 gewählt. Zu den Beratungen wird sich aber in der Regel eine "erweiterte Lei
 tung" treffen.\n\nZur Wahl finden Sie hier das Protokoll und unten den Rech
 enschaftsbericht:\n\n Die Fachgruppenkonferenz 2010\n\nHauptvortrag "Bevor 
 der Anwalt kommt"\n\n Für den Hauptvortrag konnte der pädagogische Leiter d
 es Medienpädagogischen Zentrums Leipzig, Thomas Hickfang, gewonnen werden. 
 Unter dem Titel „Bevor der Anwalt kommt…“ sprach er zum Thema „Urheberrecht
  und Datenschutz“ in der Schule. Nach Klärung der Begriffe „Urheberrecht“, 
 „Verwertungsrecht“ und „Nutzungsrecht“ und einigen historischen Hinweisen (
 bereits im 15 Jahrhundert wurden in Italien erste Regelungen zum Urheberrec
 ht formuliert, im 16. Jahrhundert in England und 1837 in Preußen) ging Thom
 as Hickfang ausführlich auf die Rechte der Schüler als Privatpersonen ein: 
 Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Vortragsauffü
 hrungs- und Vorführungsrecht, Recht auf öffentliche Zugänglichmachung, Send
 erecht, Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger u.ä. ein. Eingeschrä
 nkter sind hingegen die Rechte der Lehrer, da diese einen Arbeitsvertrag mi
 t dem SMK haben. So besitzt der Lehrer zwar das Urheberrecht an einem von i
 hm ausgearbeiteten Arbeitsblatt für seine Schüler. Stellt er dieses Arbeits
 blatt auf einer Fortbildungsveranstaltung vor, so gibt er automatisch die N
 utzungsrecht ab und jeder in Sachsen angestellte Lehrer darf dieses Arbeits
 blatt in seinem Unterricht benutzen. Interessant ist Zusammenhang mit dem V
 erwertungsrecht die Frage, ob eine Unterrichts-stunde öffentlich ist. Im Ge
 setz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheber-rechtsgesetz) he
 ißt es im §15 Abs. 3 dazu: „Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für ein
 e Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichk
 eit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mi
 t den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar o
 der zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“ 
 Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html Zahlreich
 e Fallbeispiele, u.a. zur Gestaltung und vor allem zu Inhalten von Schulhom
 epages, rundeten den interessanten Vortrag ab.\n\n Workshop Urheberrecht\n\
 nWirklich absolut sicher ist nur ein Verfahren: gar nichts veröffentlichen 
 – das kann jedoch nicht wirklich im Interesse einer Schule sein!\n\nFotos a
 uf der Internetseite der Schule?\n\nGut, wenn sie von mir sind und nur Grup
 pen mit nicht eindeutigem Identifikationsschema darauf abgebildet sind.\n\n
 Schlecht, wenn Goole-Bilder als Quelle herhalten musste - und ganz schlecht
 , wenn es sich um Einzelpersonen oder gar um Kartenmaterial handelt.\n\nNic
 htwissen schützt nicht vor Strafe, und so tappt der unbedarfte Anwender in 
 die Fallen des Urheberrechts. Nicht zuletzt war wohl auch das ein Argument 
 vieler Workshopteilnehmer für den Besuch dieser Veranstaltung.\n\nNoch ein 
 paar einleitende Bemerkungen, dann ging’s an eigenständige Lösen „vorgegebe
 ner Fälle“ nach dem Motto: „Wie würden Sie entscheiden?“.\n\nDabei wussten 
 einige Teilnehmer schon recht gut Bescheid und konnten auch die Randbedingu
 ngen der Fälle zum Teil aus eigener Erfahrung sehr gut beschreiben.\n\nInte
 ressant scheint dabei in Betrachtung der Fragestellungen, das so ziemlich a
 lle aktuell anfallenden Problemkreise für eine Schule zur Analyse gelangten
  zumal man ja als Teilnehmer am Workshop mit den richtigen Antworten nach H
 ause gefahren ist ;-)\n\nBezeichnend war aber ebenso der Kommentar eines Ko
 nferenzteilnehmers: „… früher waren Eltern stolz, wenn Leistungen ihres Kin
 des von Seiten der Schule gewürdigt wurden, heute droht man Dir dafür mit d
 em Anwalt.“ Hat sicher etwas für sich – und doch hinkt der Vergleich eben a
 uch ein wenig.\n\nFazit: die Zeiten haben sich geändert und man sollte nich
 t verpassen, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.\n\n Worksho
 p Interaktive Tafeln\n\nHeiko Vogel, Musiklehrer am Kurfürst-Moritz-Schule 
 schwärmte vom Einsatz der elektronischen Tafeln an englischen Schulen, die 
 zum Teil vollständig mit Interaktiven Tafeln (IAT) ausgestattet sind – alle
 rdings auch mit qualifizierten technischen Support-Mitarbeitern.\n\nDer Wor
 kshop begann mit einem Kurzkurs in der Bedienung der Geräte. Das war sinnvo
 ll, da nur die Hälfte der Teilnehmer schon Kontakt mit IATs hatte. Nach der
  kurzen Installationspause, wurde die Software auf allen Arbeitsplätzen int
 ensiv ausprobiert.\n\nAber wie verbessert ein Stück Elektronik eigentlich d
 en Unterricht? Indem es zum Beispiel das Bild eines Schlagzeugs mit seinem 
 Klang verbindet, indem es zum Mitmachen einlädt oder …!?! Vielleicht indem 
 es alle bisher verwendeten medialen Geräte vereint?\n\nDie Beispiele aus de
 n Federn – 'tschuldigung: Board-Stiften der Moritzburger Kollegen waren sch
 on interessant.  Wirklich interaktive Tafelbilder, verknüpfte Medien (franz
 ösisch sprechende Mäuse), dynamische Geometrie usw.\n\n Eine kurze Marktübe
 rsicht rundete den erfolgreichen Workshop ab.
LOCATION:Landesgymnasium für Sport Leipzig
DTSTAMP:20211202T111302Z
DTSTART:20101113T080000Z
DTEND:20101113T160000Z
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